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Betreuung in Brühl

Die Stadt Brühl liegt im Süden des Rhein-Erft-Kreises am östlichen Rand des Vorgebirges. Mittlerweile leben über 45.000 Einwohner in Brühl. Auch in Brühl gewinnt die gesetzliche Betreuung aufgrund des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung. Die gesetzliche Betreuung kann dabei von Verwandten im Rahmen einer sogenannten Betreuungsvollmacht oder durch die gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht (z. B. durch Berufsbetreuer) erfolgen. Weiter unten finden Sie die Kontaktdaten des für die Stadt Brühl zuständigen Amtsgerichts und der zuständigen Betreuungsbehörde. Diese Zuständigkeiten gelten für alle Stadtteile von Brühl, also Innenstadt, Badorf, Heide, Kierberg, Pingsdorf, Schwadorf oder Vochem.

Sie wohnen in Brühl und benötigen eine gesetzliche Betreuung oder Sie kennen eine Person in Brühl, welche eine gesetzliche Betreuung benötigt? Dann können Sie hier das dafür passende Antragsformular finden.

Zuständiges Betreuungsgericht:

Amtsgericht Brühl
Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl
Telefon: 02232 709-0
Telefax: 02232 709-999
www.ag-bruehl.nrw.de

Betreuungsbehörde:

Rhein Erft Kreis, Betreuungsstelle
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/ 83-0
Telefax: 02271/ 83-2300
www.rhein-erft-kreis.de