Bundesgerichtshof 27.07.2011 Az.: XII ZB 118/11
Bundesgerichtshof, 27.07.2011, Az.: XII ZB 118/11 Sachverhalt: Der 1920 geborene Betroffene wendet sich gegen die vom Beschwerdegericht angeordnete Betreuung nebst Einwilligungsvorbehalt. Mit notarieller Urkunde vom 23. Juli 2010 erteilte der Betroffene seinem Sohn, dem Beteiligten zu 1, Vorsorgevollmacht. Außerdem sollte … Weiterlesen
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Im Jahre 1992 wurde die im BGB geregelte „Vormundschaft" und "Pflegschaft für Volljährige" abgeschafft und durch das Betreuungsgesetz ersetzt. Menschen, die durch Behinderung, Alter oder Krankheit in der Besorgung ihrer Angelegenheiten beeinträchtigt sind und dringend der Hilfe durch
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Generell kann es dazu kommen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. In diesen Fällen kann vom jeweils örtlich zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Als Betreuer kann ein ehrenamtlicher, ein Berufsbetreuer oder
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