§ 1908b Abs. 3 BGB
Zum 01.01.1992 wurde das Vormundschaftsrecht mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes durch das einheitliche Rechtsinstitut „Rechtliche Betreuung„ ersetzt. Seit diesem Zeitpunkt ist es ausdrückliches Ziel des Gesetzes, dem Betreuten im Rahmen der Betreuung möglichst viel Autonomie zu erhalten und seinen Wünschen weitestgehend … Weiterlesen
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Im Jahre 1992 wurde die im BGB geregelte „Vormundschaft" und "Pflegschaft für Volljährige" abgeschafft und durch das Betreuungsgesetz ersetzt. Menschen, die durch Behinderung, Alter oder Krankheit in der Besorgung ihrer Angelegenheiten beeinträchtigt sind und dringend der Hilfe durch
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Generell kann es dazu kommen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. In diesen Fällen kann vom jeweils örtlich zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Als Betreuer kann ein ehrenamtlicher, ein Berufsbetreuer oder
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