Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann geregelt werden, welche ärztlichen Maßnahmen in Bezug auf die eigene Person angewendet oder unterlassen werden sollen.
Die Patientenverfügung sollte somit eine möglichst genaue Beschreibung darüber enthalten, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen erfolgen oder unterlassen werden sollen (zum Beispiel die Unterlassung der Anlage einer PEG-Sonde (Magensonde) als lebensverlängernde Maßnahme).
Über uns
Im Jahre 1992 wurde die im BGB geregelte „Vormundschaft" und "Pflegschaft für Volljährige" abgeschafft und durch das Betreuungsgesetz ersetzt. Menschen, die durch Behinderung, Alter oder Krankheit in der Besorgung ihrer Angelegenheiten beeinträchtigt sind und dringend der Hilfe durch
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Wir beraten Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation vorsorgen und dafür eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung erstellen wollen. Wir beraten Menschen, die bereits eine ehrenamtliche Betreuung ausführen oder das Amt eines ehrenamtlichen Betreuers übernehmen wollen. Wir beraten
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