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Betreuung in Bergisch Gladbach

Auf dieser Webseite finden Sie Informationen und Kontaktdaten zur gesetzlichen Betreuung in Bergisch Gladbach. Aufgrund seiner Größe von derzeit etwas über 100.000 Einwohnern besteht dort ein permanent hoher Bedarf für rechtliche Betreuung von Erwachsenen.

Das zuständige Betreuungsgericht für die Stadt Bergisch Gladbach ist das Amtsgericht Bergisch Gladbach. Die zuständige Betreuungsbehörde ist die Betreuungsstelle der Stadt Bergisch Gladbach. Diese Zuständigkeiten gelten für sämtliche dort befindlichen Stadtteile, also Hand, Katterbach, Nußbaum, Paffrath, Schildgen, Gronau, Hebborn, Heidkamp, Stadtmitte, Herrenstrunden, Romaney, Sand, Asselborn, Bärbroich, Herkenrath, Bensberg, Bockenberg, Kaule, Lückerath, Moitzfeld, Alt-Refrath, Frankenforst, Kippekausen, Lusheide oder Refrath.

Wenn Sie in Bergisch Gladbach wohnen und für sich oder für eine dritte dort wohnende Person eine Betreuung beantragen oder anregen wollen, finden Sie hier das dafür notwendige Formular zur Anregung/Beantragung einer gesetzlichen Betreuung.

Zuständiges Betreuungsgericht:

Amtsgericht Bergisch Gladbach
Schloßstraße 21,
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 9529-0
Telefax: 02204 9529-180
www.ag-bergischgladbach.nrw.de

Betreuungsbehörde:

Stadt Bergisch Gladbach, Betreuungsstelle
Konrad Adenauer Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 14-0
Telefax: 02202 14-2300
www.bergischgladbach.de

Weitere Informationen, inbesondere auch über in Bergisch Gladbach tätige rechtliche Betreuer (Berufsbetreuer), können Sie ebenfalls auf dieser Webseite finden.