Betreuungsvollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine vertraute Person bevollmächtigen, die dann für den Vollmachtgeber handlungsfähig wird, wenn dieser wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. In einer solchen Vorsorgevollmacht können auch nicht vertrauenswürdige Personen von der Vorsorge ausgeschlossen werden. Oftmals ermächtigen solche Vollmachten „zur Vertretung in allen Angelegenheiten“. […]