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Betreuung in Erftstadt

Sie suchen die Kontaktdaten der zuständigen Behörden und Gerichte für die rechtliche Betreuung in Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis? Diese finden Sie weiter unten. Wenn Sie sich darüber hinaus über das Betreuungsverfahren im Allgemeinen und Berufsbetreuer in Erftstadt im Allgemeinen informieren wollen, können Sie dies hier ebenfalls tun.

Das zuständige Betreuungsgericht für Erftstadt ist das Amtsgericht Brühl. Die zuständige Betreuungsbehörde wiederum ist die Betreuungsstelle des Rhein-Erft-Kreises.

Sie wollen für sich oder für eine andere Person eine rechtliche Betreuung in Erftstadt beantragen? An dieser Stelle finden Sie das richtige Formular.

Zuständiges Betreuungsgericht:

Amtsgericht Brühl
Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl
Telefon: 02232 709-0
Telefax: 02232 709-999
www.ag-bruehl.nrw.de

Betreuungsbehörde:

Rhein Erft Kreis, Betreuungsstelle
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/ 83-0
Telefax: 02271/ 83-2300
www.rhein-erft-kreis.de