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Betreuung in Frechen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die zuständigen Institutionen und die Organisation der gesetzlichen Betreuung in Frechen, Nordrhein-Westfalen. Weiterhin können Sie sich hier über die in Frechen zuständigen rechtlichen Betreuer (z. B. Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, etc.) informieren. Die Zuständigkeiten gelten für alle Stadtteile von Frechen, also Bachem, Benzelrath, Buschbell, Frechen, Grefrath, Habbelrath, Hücheln, Königsdorf und Neufreimersdorf.

Sind Sie in Frechen sesshaft und benötigen Sie einen rechtlichen Betreuer. Kennen Sie jemanden in Frechen, der einen rechtlichen Betreuer braucht? Dann laden Sie hier das dafür passende Formular zur Anregung/Beantragung einer gesetzlichen Betreuung herunter.

Zuständiges Betreuungsgericht:

Amtsgericht Kerpen
Nordring 2-8
50171 Kerpen
Telefon: 02237 508-0
Telefax: 02237 508-470
www.ag-kerpen.nrw.de

Betreuungsbehörde:

Rhein Erft Kreis, Betreuungsstelle
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/ 83-0
Telefax: 02271/ 83-2300
www.rhein-erft-kreis.de