Betreuung in Wesseling

Zuständiges Betreuungsgericht für Wesseling ist das Amtsgericht in Brühl. Die zuständige Betreuungsbehörde für die Stadt Wesseling wiederum ist die Betreuungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Diese Zuständigkeiten gelten für alle Stadtteile von Wesseling, also Wesseling-Mitte, Berzdorf, Keldenich und Urfeld. Weiter unten finden Sie die entsprechenden Informationen zu den zuständigen Stellen. Auf dieser Webseite können Sie sich darüber hinaus […]