Betreuungsrecht: Zur Frage, ob die Aufwandsentschädigung eines Betreuers auf das ALG II angerechnet werden darf.

Sozialgericht Cottbus, 20.08.2014, Az.: S 2 AS 3428/12 Sachverhalt: Die Kläger wenden sich gegen die Aufhebung von Arbeitslosengeld II für November 2011 und die Erstattung von 296,00 €. Strittig ist die Anrechnung einer Aufwandsentschädigung, die die Klägerin als Betreuerin des 1988 geborenen, schwerbehinderten B hält. Der Beklagte gewährte mit Bescheid vom 10. Februar 2011 in […]