Betreuungsrecht: Zur Reichweite der Rechnungslegungspflicht insbesondere in Bezug auf das Taschengeldkonto

Landgericht Mönchengladbach, 17.02.2010, Az.: 5 T 529/09 Sachverhalt: Die Betroffene steht seit 2004 unter Betreuung. Der Beteiligte ist Berufsbetreuer für die Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge. Ein Einwilligungsvorbehalt wurde angeordnet. Der Beteiligte überlässt der Betroffenen, die in einem Pflegeheim lebt, monatlich ein Taschengeld in Höhe von 250,00 € zur freien Verfügung. Das Taschengeld wird auf ein […]