Betreuungsrecht: Soll rückwirkend die Geschäftsunfähigkeit festgestellt werden, ist eine strenge Prüfung erforderlich.

Oberlandesgericht München, 04.11.2009, Az.: 33 Wx 285/09 Sachverhalt: Am 7.7.2008 erteilte der Betroffene seiner Nichte eine umfassende Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung. Nachdem er am 24.11.2008 wegen akut aufgetretener Verwirrtheit und Orientierungsstörungen in die Stroke Unit einer psychiatrischen Universitätsklinik aufgenommen worden war, hat das Amtsgericht am 25.11.2008 die Nichte des Betroffenen als vorläufige Betreuerin bestellt. Am 5.5.2009 […]