Über uns
Im Jahre 1992 wurde die im BGB geregelte „Vormundschaft" und "Pflegschaft für Volljährige" abgeschafft und durch das Betreuungsgesetz ersetzt. Menschen, die durch Behinderung, Alter oder Krankheit in der Besorgung ihrer Angelegenheiten beeinträchtigt sind und dringend der Hilfe durch
weiterlesen +Leistungen
Wir beraten Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation vorsorgen und dafür eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung erstellen wollen. Wir beraten Menschen, die bereits eine ehrenamtliche Betreuung ausführen oder das Amt eines ehrenamtlichen Betreuers übernehmen wollen. Wir beraten
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