Betreuungsrecht: Die Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Betreuung kann auch nachträglich erfolgen.

Bundesgerichtshof, 08.01.2014, Az.: XII ZB 354/13 Sachverhalt: Gegenstand des Verfahrens ist die nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Betreuung. Der Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betreuer) führt seit September 1993 für den Betroffenen ehrenamtlich die Betreuung. Diese wurde letztmals mit Beschluss vom 12. Oktober 2006 verlängert und hierbei eine Überprüfungsfrist bis zum 11. Oktober 2013 […]